Auszüge aus den Bedingungen für Paritätische Sparkonten
Die Bank für Sozialwirtschaft richtet dem Sparkontoinhaber ein auf dessen Namen lautendes Sparkonto ein und erstellt zu den erfolgten Gutschriften und Belastungen eine Fernsparurkunde je Buchungstag. Diese Fernsparurkunde gilt als Sparurkunde. Die Mindesteinlage beträgt € 50.
Die Fernsparurkunde weist als Saldo den Bestand des Sparkontos am Tag der Erstelllung der Urkunde aus. Als maßgebliche Urkunde gilt die zuletzt erstellte.
Die maßgebliche Fernsparurkunde ist vom Sparer sorglältig aufzubewahren. Ein Verlust ist der kontoführenden Stelle sofort anzuzeigen.
Bei allen Auszahlungen ist die maßgebliche Fernsparurkunde vorzulegen. Auf ihr ist vom Sparer die gewünschte Auszahlung zu vermerken.
Durch Übertragung oder Verpfändung der maßgeblichen Fernsparurkunde allein, können Rechte auf das Sparguthaben nicht begründet werden.
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Über € 2.000 kann innerhalb eines Kalendermonats vorschusszinsfrei verfügt werden.
Soweit der zur Rückzahlung gekündigte Betrag vier Wochen nach Fälligkeit nicht abgehoben und soweit bis zum Ablauf von vier Wochen keine neue Kündigungsfrist vereinbart worden ist, wird der Sparvertrag im Rahmen der ursprünglichen Kündigungsfrist fortgesetzt.
Verfügt ein Kontoinhaber außerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist über ein Sparguthaben oder Teile davon, so werden durch die Bank Vorschusszinsen in Höhe von 1/4 des Habenzinssatzes berechnet und dem Sparguthaben sofort belastet.
Die Zinsen werden zum Ende des Kalenderjahres gutgeschrieben.
Ergänzend finden die Sonderbedingungen für den Sparverkehr der Bank Anwendung.
Kontoführende Stelle für die Paritätischen Sparkonten ist:
Bank für Sozialwirtschaft AG, Essen
c/o Die Paritätische Geldberatung eG
Loher Straße 7
42283 Wuppertal